Anwälte Für Immobilienrecht

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Bei dem Wohnungseigentum geht es darum, dass dem Käufer nach Bezahlung eine einzelne Wohnung gehört. Nach dem Abschluss eines Kaufvertrags geht dieses Wohnungseigentum über eine Wohnung durch die Eintragung des neuen Besitzers im Grundbuch an diesen über. Daraus folgt, dass man als Eigentümer an der Wohnung Sondereigentum am Grundstück, den Gemeinflächen und anderen Gemeinschaftseigentum einen Miteigentumsanteil hat und bei der Wohnungseigentümergemeinschaft Mitglied wird. Insbesondere das Zusammentreffen der verschiedenen Interessen der Wohnungseigentümer bei der Eigentümergemeinschaft führt hierbei oft zu Streitigkeiten über Kleinigkeiten, wie etwa die Hausordnung, oder über Themen, welche hohe finanzielle Auswirkungen auf alle Eigentümer haben, wie beispielsweise die Heizungsmodernisierung, Dachsanierung und so weiter. mehr lesen