2019

Formen des Kündigungsschutzes

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können dem anderen Vertragspartner kündigen. Erfolgt die Auflösung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber, bevor der Arbeitnehmer ein anderes Arbeitsverhältnis eingegangen ist, dann gerät der Gekündigte in finanzielle Bedrängnis. Wegen dieses ungleichen Risikos bedarf der Arbeitnehmer eines gesetzlichen Schutzes. Dieser gilt jedoch nicht gegenüber jedem Arbeitgeber. Ordentliche Kündigung können nur aus personen- und betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden. Diese liegen beispielsweise vor, wenn ein Mitarbeiter mehrfach kurzfristig krank war. mehr lesen